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Beiträge zu einer politischen und statistischen Geschichte des Städtchen Ruhland - Drittes Fragment

Hier finden Sie das Original der Handschrift (Weinart, 1800) von Benjamin Gottfried Weinart aus dem Jahr 1800 mit einer Transkription.

Zusammenfassung

Im dritten Fragment widmet sich Weinart der Beschreibung der Dörfer Arnsdorf, Guteborn, Biehlen und ...

Folgende Familiennamen werden genannt:

Folgende Flurnamen werden genannt:

folio 1

V.B.98c

Beitäge No. 5rb

zu
einer politischen und statistischen
Geschichte des Städtchens Ruhland und
der irgt. dazu gehörigen Rittergü=
ter und Dörfer

--

Drittes Fragment

--

der oberlausitzischen geehrten
Gesellschaft zu Görlitz über=
geben

den 10 März 1800
von

Benjamin Gottfried Weinart

31 Mrz. 1800

folio 2

folio 3

Das Dorf Arnsdorf

dieses gehört zum Ritterguth Ruhland mit Diensten
und Frohnen und liegt am Schwarzwasser, etwa drei
viertelstunden entfernt. Es ist zwar groß, und hat sehr
weitläuftige Fluren. Die Einwohner aber sind Landes=
untertanen und benutzen, als Folge dieser Eigenschaft,
ihre Grundstücke nur zur Nothdurft. Es sind daselbst
12. Ganzbauern, 6. Halbbrn, 9. Gärtner und 4. Häusler an=
sässig. Diese besitzen 340.Ack. Felder, 1296.Ack. Land=
den, 115.Ack. Wiesen, 547.Ack. Hölzer, 268.Ack. Hutung=
gen, 27. Gärten mit der in dem Zschauker Refier? hin=
gehenden Fluren. Sie halten gewöhnlich 22. Pferde, 98.
Ochsen, 61. Kühe. Verrichten wöchentlich 72. Jahr=
und 90. Handtage. Als herschaftli. Abgaben geben sie
noch 27. ?chen, wovon 15 ?steuern ausgeschrie=
ben sind 209. ? 11.gl 6.g. Steuern, 111. Soldaten=
geld, 4. Md? 1.Gr[oschen] Gewerbsteuer. An die Gemeinschaft
haben sie zu entrichten: 18md.20gr. Herrenzins,
18.? Wiesenzins?, 21¾ Schfl. Korn, 27. Schfl? Hafer=
korn?, 13½ Hühner, 162 Eier und spinnen jährlich 30.
Stücken Garn. An die Geistlichen geben sie 5.md.11gk.
4g. Geld, 37¾ Schfl. Korn, 9¼ Schfl. Hafer, 8.
Hühner und 6. Gänse. An Gemeindeabscheff für
den Schmied, Hirten und Nachtwächter haben sie

folio 4

zu entrichten. 10 ½ Schfl. Korn, 6. Schfl. Heidekorn. Die Ge=
meinde hat das Recht eine bestimmte Anzahl Schafe zu halten und
zwar ein Bauer 18. St. ohne die Lämmer ein Halbhüfner die
Hälfte, ein Gärtner 6 St. und ein Häusler 3 St. Der Schäfer
30. Stücke, aber kein fremdes Wirtsvieh aufzunehmen, welch=
es ihm weggenommen wird, wenn es nicht aus der Herr=
schaftlichen Schäferei ist. Ein Urbarium bestimmt ihnen die
Grafendienste wegen der Streu und Dünger und ?, auch
wegen der ?arbeit zum B. für eine Fuhre nach Camenz
werden ihnen nur zwei Hofetage abgerechnet.

Nach Inhalt des ältesten Urbariums von 1604, müssen die
Untertanen daselbst, wenn sie wegziehen, der Herrschaft von
ihrer Habe den zehnten Teil Abzug geben, auch wenn sich
Kinder in ihrer Eltern Guth theilen, muß jede Person ein=
en halben Gulden Schlichtschilling? bezahlen. Wiesenzins ist ihn=
en nach dem Urbarium von 1699 schon 1696 ange?ommen
worden. Der Halbhüfner Matthias Jurk gab. 18gr. Zins ?=
malt von dem halben alten ?, die andere Hälfte hatte
Schwager Kerstan, welche er durch Kauf vom 13. Juli 1667 erb=
lich erhalten hatte. Nach eben diesem Urban hatte Hans
Munack einen Kaufbrief über seine Wohnung? von 1666. und
gab nur 2 Gr? Zinsgeld, welches aber in jährliche 6 Gr? nach=
her umgewandelt wurden.

Bei der Hammermühle ist eine Wiese, der Köplin zu=

folio 5

Text ist in Arbeit.

folio 6

Text ist in Arbeit.

folio 7

Text ist in Arbeit.

folio 8

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